Individuelle betriebliche Qualifizierung
im Rahmen Unterstützte Beschäftigung gem § 38a SGB IX
Orientierung, Qualifizierung und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Was ist Unterstützte Beschäftigung?
Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX beinhaltet eine individuelle betriebliche Qualifizierung.
Unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes werden die praktischen und sozialen Fähigkeiten entwickelt, erprobt und gefestigt. Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Die Maßnahme bietet eine berufliche Qualifizierung nach individuellem Bedarf:
- in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
- bei Projekttagen
Durch gezieltes Langzeit-Arbeitstraining werden die persönlichen Fähigkeiten und die arbeitsrelevanten Kompetenzen gezielt erweitert, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
Im Auftrag der der Agentur für Arbeit Duisburg führen wir die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung auf der Steinsche Gasse 40-46 in 47051 Duisburg durch.
Wer kann teilnehmen?
Jugendliche und Erwachsene die auf Grund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen.
Voraussetzungen
- Hohe Eigenmotivation
- Fähigkeit, sich eigenständig im Öffentlichen Nahverkehr zu bewegen
Ziele
- Selbstbestimmte Teilhabe im Arbeitsleben
- Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Ablauf der Maßnahme
Orientierungsphase (bis zu 8 Wochen)
- Klärung der beruflichen Perspektiven mit Hilfe eines Stärken-Schwächen-Profils
- Suche nach einem geeigneten Qualifizierungsplatz
- Frühzeitige betriebliche Erprobung ("Erst platzieren - dann qualifizieren")
Qualifizierungsphase
- Beginn der beruflicher und betrieblicher Orientierung in einem Unternehmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes
- Qualifizierung im Betrieb, Unterstützung durch einen "Paten"
- Die Qualifizierungsphase endet idealerweise mit einem Arbeitsvertrag.
Stabilisierungsphase
Qualifizierende Beschäftigungsvorbereitung im Betrieb mit der Zielsetzung der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ggf. mit Berufsbegleitung.
Berufsbegleitung bedeutet, dass falls nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin Unterstützung erforderlich ist, geschieht dies in Form der Berufsbegleitung. Auch hier kommt bei Bedarf ein Jobcoach in den Betrieb. Er hilft dabei, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren oder kommt, falls Probleme auftreten.
Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung richtet sich immer nach den Bedürfnissen des Einzelnen.
Rahmenbedingungen
- Die Aufnahme erfolgt über die Agentur für Arbeit und ist fortlaufend möglich.
- Mit den Teilnehmenden wird ein Teilnehmer-Vertrag abgeschlossen.
- Mit den Betrieben wird eine Erprobungs- bzw. Qualifizierungsvereinbarung geschlossen.
- Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 24 Monate.
- Die Teilnehmenden sind sozialversichert.
- Die Teilnehmenden erhalten Übergangsgeld.
- Die notwendigen Fahrtkosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
- Die Teilnehmenden erhalten ein Mittagessen und bei Bedarf Arbeitskleidung.
Kontaktdaten
Bildungsakademie Ruhr GmbH, Steinsche Gasse 40-46, 47051 Duisburg /Tel.: 0203/93318070
Agentur für Arbeit Duisburg